Die Integration von Geflüchteten im Landkreis Göttingen


Die AG 60 plus des UB hatte am 22. März 2018 zu einer Informationsveranstaltung zu dem Thema „Die Integration von Flüchtlingen in unserem Landkreis Göttingen“ in den Konferenzraum des Bürgerhauses in Bovenden eingeladen. Nach einer kurzen Begrüßung der 30 Gäste und des Referenten, Kreisrat Marcel Riethig, durch den Vorsitzenden der neu gegründeten AG 60 plus im OV Bovenden, Udo Riemann, gab Manfred Wesemann einige Informationen zur weiteren Arbeit der AG 60 plus im UB im laufenden Jahr.

Marcel Riethig erläuterte in seinen anschließenden Ausführungen sehr anschaulich und konkret die Situation der Geflüchteten im Landkreis Göttingen (ohne die Stadt Göttingen). Von den 2.400 Geflüchteten befinden sich derzeit 907 im Asylverfahren, 603 waren 2017 ausreisepflichtig. Hauptherkunftsländer sind Syrien, Irak, Balkanstaaten und Afghanistan. Sehr informativ waren die Darstellungen zur sozialen Lage der Flüchtlinge. Fragen und Beiträge aus dem Zuhörerkreis zeigten, dass dazu allgemein ein Informationsdefizit besteht, das zu Irritationen oder gar zu Vorurteilen führen kann. Zur Betreuung und Integration von Geflüchteten besteht im Landkreis ein „Vier-Säulen-Handlungskonzept“: 1. Hauptamtliche Betreuung; 2. Ehrenamtliche Betreuung; 3. Sprache; 4. Arbeit. Marcel Riethig erläuterte dann an praktischen Fällen die Integrationskonzepte für unterschiedliche Zielgruppen.

Abschließend gelangte man gemeinsam im Fazit und Ausblick u.a. zu folgenden wesentlichen Feststellungen:

  • Schutz bei Flucht ist ein Grundrecht
  • ohne ehrenamtliche Hilfe ist die gesamtgesellschaftliche Aufgabe der Aufnahme und Integration von Geflüchteten nicht zu schaffen
  • Akzeptanz kultureller Werte (z.B. Gleichstellung von Mann und Frau) ist alternativlos und Bedingung für die Integration
  • Chancen für den deutschen Arbeitsmarkt nutzen ( aber nicht überbewerten)
  • Immer weniger Geflüchtete kommen derzeit. 2017: 78 im Landkreis Göttingen, aber die weltpolitische Lage ist „so schlimm wie nie“.
  • Die öffentliche Information über die Integration von Flüchtlingen (Rechte und Pflichten, soziale Leistungen) muss wesentlich intensiviert werden.