Die Anlage eines Schottergartens ist ein vermeidbarer Eingriff im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes und ist deshalb zu unterlassen. Schottergärten werden dennoch häufig angelegt, um geringen Pflegeaufwand zu haben, was sich aber in den meisten Fällen als Trugschluss herausstellt.

Schottergärten sind in der Regel tote Flächen, in die allenfalls vereinzelt Pflanzen eingebracht werden. In den meisten Fällen handelt es sich bei diesen Pflanzen um Gräser, die nur unerheblich zum Insektenschutz beitragen.

Im Umweltausschuss der Stadt Hann. Münden wurden am 09. Februar 2021 Artenschutz und Klimaschutz thematisiert. Zum einen ging es um umweltfreundliche Energiegewinnung in Hann. Münden (die HNA berichtete). Zum anderen wurde auf Initiative der SPD das heikle Thema Schottergärten angesprochen, die sich in Hann. Münden sowohl in der Kernstadt als auch in den Dörfern ebenso wie im gesamten Kreisgebiet ständig vermehren. Die SPD-Fraktion legte einen Vorschlag für einen Beschlusswortlaut vor, der einstimmig von den Mitgliedern des Umweltausschusses angenommen wurde. Hierin wird die Verwaltung gebeten zu prüfen, welche Maßnahmen getroffen werden können, um in Zukunft aus Klima- und Artenschutzgründen die Anlage von Schottergärten zu verhindern. Mögliche Maßnahmen sind hier nach Meinung der SPD eine Sensibilisierung der Bevölkerung sowie eine Änderung der örtlichen Bauvorschriften.

Weiterhin sollen Möglichkeiten zur Anordnung zum Rückbau von bestehenden Schottergärten eruiert werden. Auch hierfür gibt es rechtliche Möglichkeiten. Insbesondere sind hier auch die Außenanlagen der im städtischen Eigentum befindlichen Grundstücke bzw. die Außenanlagen der Grundstücke der städtischen Betriebe zu berücksichtigen, um als Stadtverwaltung der Öffentlichkeit gegenüber eine Vorbildfunktion zu erfüllen.

Da Rat und Verwaltung eindeutig durch verschiedene Absichtserklärungen und Beschlüsse dem Klimaschutz Priorität eingeräumt haben, sind derartige Maßnahmen unumgänglich, um die Glaubwürdigkeit zu gewährleisten. Es gibt in Hann. Münden schon einige positive Beispiele zum Umgang mit dem Thema Klima- und Artenschutz wie zum Beispiel die Resolution Klimanotlage, Überprüfung von Auswirkungen auf das Klima bei allen Vorlagen, Bewerbung als Fairtrade Town, Unterstützung von Gruppen wie „Münden blüht und summt“, Anlage von Blühflächen in der Kernstadt und in den Dörfern und mehr. Folgerichtig ist es deshalb, eine entsprechende Haltung zum Thema Schottergärten einzunehmen. Anderenorts sind Maßnahmen zur Eindämmung der Bodenversiegelung, wie sie auch durch die Anlage von Schottergärten stattfindet, bereits in Verwaltungshandeln integriert. Hier kann die Verwaltung auf die Erfahrung in anderen Kommunen des Landkreises zurückgreifen.